§1 Der Verein führt den Namen 1.Vogelzüchter-und Vogelliebhaberverein Chemnitz e.V. Der Sitz des Vereins befindet sich in 09130 Chemnitz Ernst-Moritz-Arndt-Str.11. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabeordnung.
Zweck des Vereins ist die:
1. Arterhaltung durch Zucht
2. Förderung der Standardzucht
3. Haltung und Pflege exotisccher Vögel und Ziergeflügel.
Der Satzungszweck wird verwicklicht insbesondere durch Veranstaltungen,wie Züchtertreffen und Veranstaltungsabende,Tierbesprechungen,Vorträge oder die Durchführung von Ausstellungen und Meisterschaften ,die ausschließlich dem Zweck des Vereins dienen.
§2Der Verein ist selbstlos tätig,er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§3 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmässigen Zwecke verwendet werden.Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§4 Es darf keine Person durch Ausgaben ,die dem Zwecke der Körperschaft fremd sind,oder durch unverhältnismässig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§5 Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die AZ-"Vereinigung für Artenschutz,Vogelhaltung und Vogelzucht e.V." mit Sitz in 74821 Mosbach,Hölderlinstr.1.
§6Die Mitgliederversammlung findet monatlich statt.Ort,Datum & Zeit werden allen Mitgliedern schriftlich mitgeteilt.Ändert sich Ort,Datum oder Zeit der Mitgliederversammlung erfolgt die Information der Mitglieder schriftlich per Post durch den 1.Vorsitzenden mindestens 14 Tage vor dem Versammlungstermin.
§7Der Vorstand besteht aus dem 1.Vorsitzenden, dem 2.Vorsitzenden sowie einem Kassierer(Schatzmeister).Er wird in der Jahreshauptversammlung auf die Dauer von 5 Jahren mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegeben Stimmen gewählt.Er bleibt jedoch auch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung wird Protokoll geführt.Die Protokolle sind vom Protokollführer und dem 1.Vorsitzenden zu unterschreiben.Der Verein besitzt Rechtsfähigkeit und je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. .
§8 Aufnahme in den Verein,Rechte und Pflichten:
Mitglied können Einzelpersonen werden,die die Satzung anerkennen und einen Aufnahmebeitrag von 2,50 entrichten.
Alle Mitglieder haben das Recht,Vorschläge zu unterbreiten,Anträge zu stellen,zu wählen,gewählt zu werden und sich in allen Breichen an der Arbeit des Vereins zu beteiligen. Die Mitglieder haben die Pflicht,einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 15 zu zahlen und Anschriftsänderungen dem Vorstand baldigst mitzuteilen. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod,Austritt,Streichung(bei Beitragsrückstand von einem Jahr),Ausschluß(wenn den Zielen des Vereins und dieser Satzung entgegengesetzte Handlungen vorgenommen werden).Streichung und Ausschluß wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.Offene Forderungen bleiben als Anspruch des Vereins bestehen und können mit Rechtsmitteln eingeholt werden.Anspruch auf anteiliges Vereinsvermögen besteht bei Verlassen des Vereins nicht!
§9Organisation des Vereins:
Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung,von ihr werden Satzungsänderungen beschlossen. Die Mitgliederversammlung wählt in offener Wahl:
1. den Vorstand
2. die Revisionskommission
3. den Ehrenrat
4. den Gesamtvorstand.
Zum Gesamtvorstand können weitere Mitglieder z.B. Materialwart oder Zuchtwart gehören.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Verdienstvolle Mitglieder können mit Auszeichnungen und Ehrenmitgliedschaft geehrt werden.Die Auszeichnung wird vom Vorstand beschlossen und vorgenommen.
Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen und Einnahmen die die Gemeinnützigkeit des Vereins nicht in Frage stellen. Vom Kassierer(Schatzmeister) werden jährliche Finanzabrechnungen dem Vorstand vorgelegt. Beitragsänderungen müssen von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.